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Mozart White Chocolate Vanilla Cream 50cl

CHF 24.90

3 vorrätig

Beschreibung

Ein cremiger Likör, hergestellt aus weisser Schokolade, frischer Sahne, Vanille und einem Zuckerrübendestillat. Und natürlich darf ein Schuss Kakaobutter auch nicht fehlen.

Beschreibung

Über Vanille-Eis giessen, mit Vodka und anderen cremigen Likören in den Shaker geben oder in den Cupcake-Teig untermischen – der White Chocolate Vanilla Cream Likör von Mozart hat viele Anwendungsgebiete. Er enthält frische Sahne, weisse Schokolade aus Belgien, Bourbon-Vanille, Karamell, Kakaobutter und Zuckerrücken-Brand. Dabei wird die Vanille im Alkohol mazeriert, während eine Mischung aus weisser Schokolade, Sahne und Karamell angefertigt wird. Das Blending vermengt alle Zutaten miteinander zu einem sämigen Likör. Die Mozart Schokoladenliköre haben mit dem famosen Komponisten aus Österreich streng genommen recht wenig zu tun – ausser, dass beide aus Salzburg kommen. Unweigerlich denkt man bei der Kombination von Mozart und Schokolade sofort an die ebenso berühmten Mozartkugeln, die seit 1890 von der Konditorei First (und einigen Nachahmern) in Handarbeit hergestellt werden. Und tatsächlich: Wäre der verräterische Flaschenhals nicht, sähen die mit goldenem, dunklem oder weissem Papier umwickelten Liköre von aussen wie eine riesige Mozartkugel aus

Zusatzinformation

Artikelnummer 100035
Alkoholgehalt 15%
Flascheninhalt 50cl
Herkunftsland Österreich
Region Salzburg
Abfüller Mozart Distillerie GmbH, Ziegeleistr. 29A, 5020 Salzburg, Austria
Marke Mozart
Typ Schokoladenlikör
Allergene enthält Milch
Anwendung Pur, für diverse Cocktails oder über Desserts
Degustationsnotiz Am Gaumen mit weisser Schokolade und Vanillearoma. Süss-cremig im Geschmack mit Noten von Kakao und Sahne.
Verkehrsbezeichnung Likör
Details Auf Basis eines Zuckerrübendestillats, dazu weisse Schokolade, Kakaobutter, frische Sahne und Vanille aus Madagaskar
Ehrungen International Wine & Spirit Competition 2013 Silber
Zutaten Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich.